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Führerscheinklassen

"wir bringen Sie auf die Straße"

Klasse AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

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Klasse A1

mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

Klasse A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Klasse B, BE& B96

Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg Gesamtmasse
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Fahrzeuge aus der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg

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Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Klasse A

Klasse T

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h

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