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Führerscheinklassen
"wir bringen Sie auf die Straße"


Klasse AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Klasse A1
mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

Klasse A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Klasse B, BE& B96
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg Gesamtmasse
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Fahrzeuge aus der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Klasse A

Klasse T
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h